Sanierung Kloster Zinna, Abtsgebäude und Siechenhaus
Das Bauvorhaben umfasst die beiden mittelalterlichen Gebäude Abtshaus und Siechenhaus, die beide Bestandteile des Klosters Zinna sind. Beides sind Bauten der Norddeutschen Backsteingotik. Das ehemalige Wohnhaus der Zinnaer Äbte, die Neue Abtei (Abtshaus), wurde zwischen 1430 und 1433 errichtet. Die Bauzeit des Siechenhauses wird als ältester Teil auf die Mitte des 14. Jahrhunderts datiert.
Die museale Nutzung des Gebäudes soll beibehalten werden. Das Siechenhaus wird derzeit als Gastwirtschaft und Schaubrennerei genutzt, das Obergeschoss ist momentan nicht vollständig genutzt und soll zukünftig eine Sonderausstellungsfläche und einen Vortragsraum für maximal 30 Personen erhalten. Weiterhin sollen Büroräume, ein Sozialbereich und Lagerflächen mit Nebenräumen entstehen.
Die massiven Gebäude wurden im Laufe der Zeit mehrfach umgebaut und sind nicht mehr in ihrem ursprünglichen baulichen Erscheinungsbild erhalten.
Beide Gebäude besitzen ein Erd- und ein Obergeschoss sowie einen nicht ausgebauten Dachraum. Die Decken über dem Erdgeschoss sind als kreuzrippengewölbte Konstruktionen erhalten, die teilweise auf Stützen (massive Mauerwerkspfeiler) und teilweise auf tragenden Mauerwerkswänden lagern.
Notwendige Maßnahmen zum Brandschutz, der energetischen Sanierung und der Erneuerung der Heizungs- und Elektroanlage sowie der bestmöglichen Barrierefreiheit sind Bestandteil der Planungsaufgabe.
Die museale Nutzung des Gebäudes soll beibehalten werden. Das Siechenhaus wird derzeit als Gastwirtschaft und Schaubrennerei genutzt, das Obergeschoss ist momentan nicht vollständig genutzt und soll zukünftig eine Sonderausstellungsfläche und einen Vortragsraum für maximal 30 Personen erhalten. Weiterhin sollen Büroräume, ein Sozialbereich und Lagerflächen mit Nebenräumen entstehen.
Notwendige Maßnahmen zum Brandschutz, der energetischen Sanierung und der Erneuerung der Heizungs- und Elektroanlage sowie der bestmöglichen Barrierefreiheit sind Bestandteil der Planungsaufgabe.
Für die Nutzung des Obergeschosses im Siechenhaus sind Grundrissänderungen bzw. Grundrissanpassungen notwendig.
Die mittelalterliche Bausubstanz soll weitestgehend erhalten bleiben. Sanierungs- und Reparaturarbeiten sind mit einer hohen Sorgfalt zu planen und auszuführen.
Bei der Sanierung werden nur zerstörte bzw. fehlende Teile durch neue ergänzt.
Lediglich die zur Instandsetzung einer standsicheren Konstruktion unbedingt notwendigen Maßnahmen werden zusätzlich vorgesehen. Alle Arbeiten sind mit den zuständigen Denkmalschutzbehörden abzustimmen.